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Dr.  Birgit Schönauer

Wahlzahnärztin für Kieferorthopädie

Wissenswertes über die Kassenzahnspange

Als von den Krankenkassen anerkannte qualifizierte kieferorthopädische Wahlzahnärztin (gleiche Qualitätsüberprüfung, die auch Kassenkieferorthopäden abgelegt haben) bietet Frau Dr. Schönauer in unserer Ordination somit die Kassenzahnspange an.

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit gravierenden Zahnfehlstellungen (IOTN Stufe 4 und 5) kann der/die Versicherte für die in Rechnung gestellte Leistung Kostenerstattung bei der Kasse beantragen.

Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80% des Kassentarifs. Die österreichische Gesundheitskasse übernimmt aktuell insgesamt EUR 3.562,40. Im Zuge der Behandlungsplanung wird festgestellt, ob dieser Anspruch vorliegt.

Wie gesetzlich vorgesehen, legen wir die Honorar-Tarife von Frau Dr. Schönauer hierfür offen:

Das Gesamthonorar für die festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlung lt. §153a ASVG (Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr mit IOTN 4 oder 5) beträgt pauschal zwischen 4.550 und 5.850 Euro.

Selbstverständlich umfasst das Honorar als Pauschalsumme die der Behandlung vorausgehende genaue kieferorthopädische Planung und Diagnosestellung, die gesamte Behandlung, alle anfallenden Reparaturen und die Halteapparatur nach Beendigung der aktiven Behandlung.

Kontakt

Für Terminvereinbarungen ist Frau Dr. Schönauer unter der Telefonnummer 0650/6268271 erreichbar

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